Coaching & Steuererklärung

Coaching ist eine Dienstleistung, die von immer mehr Unternehmen in Anspruch genommen wird. Aber auch Angestellte, Selbständige und Freiberufler bemühen sich eigeninitiativ um einen professionellen Coach, um sich in beruflichen Frage­stellungen unterstützen zu lassen. Gerade Interessenten aus den letzt­genann­ten Gruppen fragen manchmal nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Coaching.

Unter gewissen Voraussetzungen kann Coaching tatsächlich steuerlich geltend gemacht werden. Bei Unternehmen ist es der übliche Einkauf einer Dienstleistung: Coaching-Leistungen für Angestellte werden ganz normal als Betriebsausgabe des Unternehmens gerechnet. Gleiches gilt für Selbständige und Freiberufler, sofern das Coaching berufbezogen ist.

Angestellte, die das Coaching selbst organisieren und bezahlen, können die Kosten als Werbungskosten in der Einkommen­steuer­erklärung angeben. Hier gilt ebenfalls die berufliche Veranlassung als Voraussetzung. In §9 Abs. 1 des Einkommen­steuer­gesetzes heißt es dazu: "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." Ob diese Voraus­setzungen im Einzelfall erfüllt sind, können Sie bei Ihrem Finanzamt oder beim Steuerberater erfahren.